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Vertragsbestimmungen

Anmeldung
Durch die schriftliche Anmeldung kommt zwischen dem Kunden/der Kundin und PARA TRAVEL ein Vertrag zustande. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Vertragsbestimmungen genau durch. Eine möglichst frühzeitige Anmeldung ist von Vorteil, da die Teilnehmerzahl auf allen Reisen beschränkt ist.

Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Bestätigung sowie einen Einzahlungsschein für die Überweisung der Anzahlung. Die Anzahlung beträgt sFr. 750.- pro Person, zahlbar innert 10 Tagen. Der Restbetrag ist spätestens 45 Tage vor Reiseantritt fällig. Wenn Sie an Ihr Reisebüro zahlen, so sind wir nur zur Vertragserfüllung verpflichtet, wenn Ihre Zahlung an uns weitergeleitet wurde.

Annullierungsbestimmungen
Annullierung durch den Kunden/die Kundin: Bis 90 Tage vor Abreise beträgt die Annullierungsgebühr sFr. 750.-. Bei kurzfristigeren Annullierungen gelten folgende Ansätze in Prozent des Pauschalpreises:
89 bis 40 Tage vor Reisebeginn = 60%
39 bis 10 Tage vor Reisebeginn = 80%
9 bis 0 Tag(e) vor Reisebeginn = 100%
Massgebend ist jeweils das Eingangsdatum der Annullierung. Diese muss schriftlich und eingeschrieben erfolgen. Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Annullierungskosten-Versicherung.

Annullierung durch PARA TRAVEL
Es steht im Ermessen von PARA TRAVEL, Reisen infolge ungenügender Beteiligung, Streiks, Unruhen, höherer Gewalt, usw. nicht durchzuführen. In diesem Falle wird dem Kunden / der Kundin der einbezahlte Betrag vollumfänglich zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch gegenüber PARA TRAVEL besteht nicht.

Vorzeitige Rückreise
Sollte ein Kunde/eine Kundin aus eigenem Verschulden die Reise frühzeitig abbrechen, erfolgt keine Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen. Die Reiseleitung von PARA TRAVEL ist berechtigt, ReiseteilnehmerInnen, die sich nicht an die aus Sicherheits- und Umweltschutzgründen erforderlichen Verhaltensregeln halten, von der Weiterreise auszuschliessen.

Pass, Visum
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Reisebüro über die aktuellen Einreisebestimmungen. Der Kunde / die Kundin ist für die Einholung der notwendigen Einreisedokumente (Pass, Visa, Impfungen) selber verantwortlich.

Haftung
PARA TRAVEL vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder die zusätzlich entstandenen Kosten, soweit es der PARA TRAVEL -Reiseleitung nicht möglich war, vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden des Kunden/der Kundin vorliegt. Unsere Haftung ist in jedem Falle auf den Gesamtpreis des Pauschalpreises beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden.

Personenschäden
PARA TRAVEL übernimmt keine Haftung für Personenschäden (Tod, Körperverletzung). Haftungsausschluss PARA TRAVEL haftet nicht, wenn die Nichterfüllung zurückzuführen ist auf:

  • Versäumnisse des Kunden/der Kundin
  • unvorhersehbare oder nicht abwend bare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung beteiligt ist
  • höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches PARA TRAVEL oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

PARA TRAVEL haftet somit nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf Streiks, Unruhen, Witterungsverhältnisse, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten, usw. zurückzuführen sind. Für Programmänderungen infolge Flugplanänderungen wird keine Haftung übernommen.

Versicherungen
Im Pauschalpreis sind keinerlei Versicherungen eingeschlossen. Wir bitten die Kundschaft zu überprüfen, ob bereits genügende Annullierungs-, Kranken-, Unfall- und sonstige Versicherungen abgeschlossen wurden. Der Abschluss einer Annullierungskostenversicherung wird dringend empfohlen.

Programmänderungen
PARA TRAVEL behält sich auch im Interesse des Kunden/der Kundin vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Insbesondere haftet PARA TRAVEL nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Streiks, Witterungsverhältnisse oder Verspätung von Dritten zurückzuführen sind. PARA TRAVEL bemüht sich jedoch, gleichwertigen Ersatz zu erbringen.

Preisänderungen
In folgenden Ausnahmefällen ist es möglich, dass PARA TRAVEL die in den Broschüre aufgeführten Preise erhöhen muss:

  • Tarifänderungen der Transportunternehmen
  • neu eingeführte staatliche Abgaben oder Gebühren
  • staatlich verfügte Preiserhöhungen
  • starke Wechselkursschwankungen

PARA TRAVEL wird Preiserhöhungen spätesten 30 Tage vor Reisebeginn bekanntgeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ausgeschriebenen Pauschalpreises, hat der Kunde/die Kundin das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht. Klagen gegen PARA TRAVEL können nur in Freiburg angebracht werden.

PARA TRAVEL, Rue du Pont-Suspendu 4, Postfach c.p., 1702 Freiburg / Fribourg
tel: 026 321 21 66, fax: 026 321 21 67 info@para-travel.ch

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